Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger!
Die Stadt Kyllburg nimmt seit 1996 an unterschiedlichen Programmen der Städtebauförderung teil. Das hat bis heute viele Früchte getragen. Wir sehen an vielen Bauwerken schöne Ergebnisse. Sei es die alte Schule, die neue Kyllbrücke, nun bald der Rückbau des ehemaligen Gasthauses auf dem Marktplatz, demnächst die Marienstraße und ihre Gässchen oder viele private Gebäude. Diese erfolgreichen Bemühungen zur Sanierung im Kernbereich der Stadt Kyllburg, die bereits im Jahr 1996 angelaufen sind, gehen auch in der nächsten Zukunft noch unvermindert weiter. Die Veränderungen vollziehen sich in kleinen – jedoch deutlich sichtbaren – Schritten.
Die Programme der Städtebauförderung bringen für die Eigentümer von Immobilien, und die Stadt Kyllburg selbst, entscheidende Vorteile. Sie können im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel, mit einer erheblichen Unterstützung bei Modernisierungsvorhaben durch die öffentliche Hand rechnen.
Natürlich ist niemand verpflichtet, eine Modernisierungsmaßnahme an seinem Objekt durchzuführen. Will man aber sein Haus modernisieren, können durchaus interessante Fördermittel gewährt werden. Nachteile entstehen für die jeweils Betroffenen aber auf keinen Fall.
Es können vielfältige positive Effekte für die Allgemeinheit entstehen. Deshalb wäre es toll, wenn sich möglichst viele Immobilieneigentümer zu einer Modernisierung bereit erklären würden.
Sanierung … was bedeutet das für mich???
Die Stadt hat einen Städtebaulichen Rahmenplan erstellt. Darin sind die Grenzen des Gebietes erkennbar, in dem eine Förderung möglich ist. (Siehe bitte Karte). Um einen Zuschuss bekommen zu können, muss es sich aber um eine „Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen zur Beseitigung städtebaulicher Missstände“ handeln.
Dies sind zum Beispiel:
- Abbruch von Nebengebäuden und störenden Bauwerken,
- Verbesserung der Isolierung und Wärmedämmung von Gebäuden,
- Verbesserung des Grundrisses von Gebäuden oder Zuschnitts von Wohnungen und Schaffung von neuem Wohnraum,
- Sicherung bestehender und Schaffung neuer Arbeitsplätze,
- Erneuerung und Verbesserung von Leitungen und Anschlüssen der Ver- und Entsorgung, erstmaliger Einbau einer Heizung, eines Badezimmers etc.,
- Erneuerung und Verbesserung von Türen, Fenstern und Toren,
- Erneuerung und Verbesserung der Dachkonstruktion, Dacheindeckung und Dämmung,
- Maßnahmen zur Außengestaltung von Gebäuden, Schaffung von Stellplätzen und Freiflächen.
Nicht gefördert wird die Behebung von baulichen Mängeln, die als reine Unterhaltungsmaßnahmen oder Schönheitsreparaturen einzustufen sind. Zum Beispiel ein Außenanstrich oder ein neues Fenster… usw.
Was man noch wissen muss, ist, dass man nur dann einen Zuschuss erhält, wenn man noch nicht mit der Modernisierung begonnen hat.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Stadt Kyllburg hat eine Modernisierungsrichtlinie (siehe bitte hier auf der Seite: „Richtlinie zur Förderung von Modernisierungsmaßnahmen“) erlassen. Dort ist festgelegt, dass die Förderung pauschal 20% der (förderfähigen) Modernisierungs- und Instandsetzungskosten beträgt. Der Zuschuss ist pro Objekt auf höchstens 20.000 € begrenzt.
Der Zuschuss ist unabhängig vom Einkommen und Vermögen des Antragstellers. Sofern das Jahreseinkommen aber bestimmte Einkommensgrenzen unterschreitet, wird eine nochmals höhere Förderung gewährt. In diesem Falle kann es sogar 25% (der anrechnungsfähigen Kosten) Zuschuss geben.
In besonderen Ausnahmefällen kann die Stadt zudem die Gewährung eines noch höheren Zuschusses beschließen. Dann sind bis zu 30 % der förderfähigen Kosten drin. Maximal in diesem Fall aber 40.000,- Euro. Das wäre z.B. dann der Fall, wenn ein Gebäude unter Denkmalschutz steht oder das Ortsbild in besonderer Weise prägt.
Und dann ist noch ein weiterer Vorteil interessant. Nach dem Einkommensteuergesetz kann zusätzlich kann man nämlich noch eine erhöhte Abschreibung für Vorhaben in Sanierungsgebieten geltend machen. (Steht alles in der Richtlinie der Stadt Kyllburg)
Was muss ich tun, um eine Förderung zu erhalten ???
Private Modernisierungs-/Instandsetzungsmaßnahmen sind gelten als wesentliche Bestandteile von städtebaulichen Erneuerungsmaßnahmen. Alle Einzelmaßnahmen zusammen tragen zur Verwirklichung der Ziele und Zwecke unserer städtebaulichen Erneuerung bei.
Voraussetzung für eine Förderung:
- das Grundstück liegt im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet,
- es handelt sich um die Beseitigung städtebaulicher Missstände,
- mit der Maßnahme wurde noch nicht begonnen.
Die Abgrenzung des Sanierungsgebietes ist im Städtebaulichen Rahmenplan dargestellt. Dort kann man auch erkennen, welche Erfordernisse zum Zeitpunkt der Planerstellung für die einzelnen Objekte gesehen wurden.
Wie läuft das Verfahren für mich ab?
- Antrag bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bitburger Land stellen, das ist ganz einfach.
- Beratung durch die Sanierungskommission (für den Bauherrn kostenlos),
- Festlegung des Förderumfangs,
- Abschluss einer Vereinbarung zwischen Eigentümer und Stadt,
- Ausführung der Maßnahme,
- Vorlage der Rechnungen und Abrechnung.
- Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt teilweise auch schon nach Baufortschritt.
Was muss ich tun, wenn es ganz schnell gehen soll und ich sehr zeitnah beginnen möchte???
Eine Förderung ist grundsätzlich erst dann möglich, wenn zwischen dem Grundstückseigentümer und der Stadt Kyllburg eine Modernisierungsvereinbarung abgeschlossen wurde. Aber es gibt natürlich auch Ausnahmefälle: Falls nämlich dringende Arbeiten z.B. wegen Eindringen von Feuchtigkeit, drohende Baufälligkeit, Gebäudeschäden usw. unverzüglich ausgeführt werden müssen, kann die Zustimmung zum förderunschädlichen, vorzeitigen Baubeginn beantragt werden. Dieser Antrag kann formlos bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kyllburg gestellt werden.
Alle an der Bearbeitung beteiligten Dienststellen und Personen geben sich große Mühe, das Verfahren möglichst rasch ablaufen zu lassen. Bestimmte Bearbeitungsschritte sind aber unerlässlich und zwingend einzuhalten.
Sie haben noch Fragen, Anregungen oder Wünsche???
Wir helfen Ihnen gerne! Wenn Sie Fragen und Anregungen zu Programmen der Städtebauförderung im Allgemeinen oder zu eigenen Baumaßnahmen haben, wenden Sie sich bitte an:
Verbandsgemeindeverwaltung Bitburger Land
Herrn Philipp Francois
Hubert-Prim-Straße 7
54634 Bitburg
Tel.: 06561/66 – 3050
E-Mail: philipp.francois@bitburgerland.de
Stadt Kyllburg
Stadtbürgermeister Wolfgang Krämer
Haselweg 11
54655 Kyllburg
Tel.: 06563/96 01 40
Email: buergermeister@stadt-kyllburg.de
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier (ADD)
Frau Nicole Cirsovius
Willy-Brandt-Platz 3
54290 Trier
Tel.: 0651/9494 608
Fax: 0651/9494 711 608
Email: nicole.cirsovius@add.rlp.de
Planungsbüro ISU
Herrn Klaus Zimmermann
Hermine-Albers-Straße 3
54634 Bitburg
Telefon: 06561 944901