Liebe Bürgerinnen und Bürger!
Die erfolgreichen Bemühungen zur Sanierung im Kernbereich der Stadt Kyllburg, die bereits im Jahr 1996 angelaufen sind, gehen auch in Zukunft unvermindert weiter. Die Veränderungen vollziehen sich in kleinen – jedoch deutlich sichtbaren – Schritten.
Die Stadtsanierung bringt für die Betroffenen entscheidende Vorteile, da sie im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel mit einer Unterstützung bei Modernisierungsvorhaben durch die öffentliche Hand rechnen können. Die Mitwirkung bei der Sanierung ist freiwillig, niemand wird zum Mitmachen gezwungen. Daher entstehen hierdurch für den Einzelnen auch keine Nachteile.
Auf Grund der positiven Effekte ist es allerdings zweckmäßig, dass sich möglichst viele Einwohner aktiv an der Stadtsanierung beteiligen.
Je mehr Bürgerinnen und Bürger mitmachen, desto schneller geht es!
Sanierung … was bedeutet das für mich???
Für Gebäude oder Wohnungen innerhalb des förmlich festgelegten Sanierungsgebietes besteht die Möglichkeit einer finanziellen Förderung von baulichen Maßnahmen. Dabei muss es sich um Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen zur Beseitigung städtebaulicher Missstände handeln.
Dies sind zum Beispiel:
- Abbruch von Nebengebäuden und störenden Bauwerken,
- Verbesserung der Isolierung und Wärmedämmung von Gebäuden,
- Verbesserung des Grundrisses von Gebäuden oder Zuschnitts von Wohnungen und Schaffung von neuem Wohnraum,
- Sicherung bestehender und Schaffung neuer Arbeitsplätze,
- Erneuerung und Verbesserung von Leitungen und Anschlüssen der Ver- und Entsorgung, erstmaliger Einbau einer Heizung, eines Badezimmers etc.,
- Erneuerung und Verbesserung von Türen, Fenstern und Toren,
- Erneuerung und Verbesserung der Dachkonstruktion, Dacheindeckung und Dämmung,
- Maßnahmen zur Außengestaltung von Gebäuden, Schaffung von Stellplätzen und Freiflächen.
Nicht gefördert wird die Behebung von baulichen Mängeln, die als reine Unterhaltungsmaßnahmen oder Schönheitsreparaturen einzustufen sind.
Gefördert werden zudem ausschließlich Maßnahmen, mit deren Verwirklichung noch nicht begonnen wurde!
Wie hoch ist die Förderung?
Nach den Modernisierungsrichtlinien der Stadt Kyllburg beträgt die Förderung pauschal 20% der förderfähigen Modernisierungs- und Instandsetzungskosten. Der Zuschuss ist pro Objekt auf höchstens 20.500 € begrenzt.
Der Zuschuss ist unabhängig vom Einkommen und Vermögen des Antragstellers. Sofern das Jahreseinkommen aber bestimmte Einkommensgrenzen unterschreitet, wird eine nochmals höhere Förderung gewährt (Sozialklausel). In diesem Falle werden 25% der anrechnungsfähigen Kosten bei der Ermittlung des Förderbetrages zu Grunde gelegt.
In besonders begründeten Ausnahmefällen kann die Stadt zudem die Gewährung eines höheren Zuschusses beschließen.
Neben der direkten Förderung durch die Gewährung von Zuschüssen ist noch ein weiterer Vorteil interessant. Nach dem Einkommensteuergesetz kann zusätzlich noch eine erhöhte Abschreibung für Vorhaben in Sanierungsgebieten geltend gemacht werden.
Zum Ablauf der Sanierung…
…sollte man wissen, dass dies ein komplexer Prozess ist, der aus vielen einzelnen Arbeitsschritten besteht.
Die nachfolgende Darstellung zeigt die Verfahrensbeteiligten und deren Aufgaben in schematisch zusammengefasster Form.
Stadtsanierung geht uns alle an !!!
Was muss ich tun, um eine Förderung zu erhalten ???
Private Modernisierungs-/Instandsetzungsmaßnahmen sind zumeist wesentliche Bestandteile von städtebaulichen Erneuerungsmaßnahmen und tragen als Einzelmaßnahmen zur Verwirklichung der Ziele und Zwecke einer städtebaulichen Gesamtmaßnahme bei.
Voraussetzung für eine Förderung:
- das Grundstück liegt im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet,
- es handelt sich um die Beseitigung städtebaulicher Missstände,
- mit der Maßnahme wurde noch nicht begonnen.
Die Abgrenzung des Sanierungsgebietes ist in der Karte dargestellt.
Verfahren:
- Antrag bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kyllburg stellen,
- Beratung durch die Sanierungskommission (für den Bauherrn kostenlos),
- Festlegung des Förderumfangs,
- Abschluss einer Vereinbarung zwischen Eigentümer und Stadt,
- Ausführung der Maßnahme,
- Vorlage der Rechnungen und Abrechnung.
- Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt teilweise auch schon nach Baufortschritt.
Was muss ich tun, um vorzeitig beginnen zu können ???
Eine Förderung ist grundsätzlich erst dann möglich, wenn zwischen dem Grundstückseigentümer und der Stadt eine Modernisierungsvereinbarung abgeschlossen wurde. Falls jedoch dringende Arbeiten z.B. wegen Eindringen von Feuchtigkeit etc. unverzüglich ausgeführt werden müssen, kann die Zustimmung zum förderunschädlichen, vorzeitigen Baubeginn beantragt werden. Dieser Antrag kann formlos bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kyllburg gestellt werden.
Das gesamte Verfahren läuft schnell und unbürokratisch ab!
Sie haben noch Fragen, Anregungen oder Wünsche???
Wir helfen Ihnen gerne! Wenn Sie Fragen und Anregungen zur Stadtsanierung im Allgemeinen oder zu eigenen Baumaßnahmen haben, wenden Sie sich bitte an:
Verbandsgemeindeverwaltung Kyllburg
Herr Norbert Breuer
Tel.: 06563/59-130
E-Mail: breuer·n @ kyllburg·de
Stadtbürgermeister Wolfgang Krämer
Tel.: 06563/96 01 40
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier
Herr Roderich
Tel.: 0651/9494-824
Planungsbüro ISU
Flugplatz Bitburg
Frau Cirsovius
Tel.: 06561/94 49 01