Viele unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger haben Schäden an Hab und Gut durch die Flutkatastrophe erlitten.
Der Bund und das Land Rheinland-Pfalz haben die notwendigen gesetzlichen Vorgaben geschaffen und seit letzter Woche ist auch die „Verwaltungsvorschrift (VV)“ zur Wiederaufbauhilfe veröffentlicht.
Sie finden Informationen und Anleitung zum Verfahren im Internet unter: https://www.rlp.de/de/aktuelles/einzelansicht/news/News/detail/antragsverfahren-fuer-wiederaufbauhilfe-startet-15-milliarden-euro-stehen-fuer-betroffene-der-flutka/
Scheuen Sie sich nicht, frühzeitig auch gutachterliche Leistungen von Bausachverständigen in Anspruch zu nehmen, die Leistungen sind dem Grunde nach zuschussfähig!! Aus aktueller Erfahrung weiß ich, dass die Gutachterbüros sehr ausgebucht sind. Bitte also immer bei mehreren Büros anfragen, ob es möglich sein wird, zu Ihnen nach Hause ins Schadensobjekt zu kommen.
Bitte lassen Sie sich nicht entmutigen! Die Verwaltungsvorschrift liest sich sehr schwer und man braucht schon Geduld und Zeit, um sie ganz verstehen zu können. Deshalb empfehle ich, gleich die entsprechenden Links zu nutzen, unter denen die Vorschriften „in Menschensprache“ ausgewertet zu finden sind.
Hier auszugsweise eine Sofortinformation zum ersten Einlesen:
Antragstellung
Anträge von Privathaushalten können vom 27. September 2021 bis zum 30. Juni 2023 über das digitale Self Service Portal (SSP) der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) gestellt werden. Der Link zum Online-Förderportal sowie weitere Informationen sind ab Montag auf den Seiten www.isb.rlp.de/unwetterhilfen zu finden.
Die ISB (das ist die Infrastrukturbank Rheinland-Pfalz) hat ab 27. September 2021 für die Antragstellung von montags bis freitags in der Zeit von 8 Uhr bis 18 Uhr und samstags und sonntags und feiertags in der Zeit von 10 Uhr bis 15 Uhr ein Servicetelefon eingerichtet. 06131/6172-1444 und 06131/6172-1500, für Schäden am Hausrat: 06131/6172-1900.
Bei Fragen finden Sie zudem ein Kontaktformular auf der Website (https://isb.rlp.de/service/beratung/kontakt-aufbauhilfe.html).
Online-Anträge können Betroffene auch an den Computern der Infopoints ausfüllen. Dabei besteht ab 4. Oktober 2021 die Möglichkeit, auf die Beratung und Unterstützung der dort eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zurückzugreifen. (Ich denke, damit ist die Verbandsgemeindeverwaltung gemeint)
Förderung
Die Zuwendung erfolgt als Billigkeitsleistung in Form eines Zuschusses in Höhe von bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten. Bei Mietausfällen bzw. der Verringerung von Mieteinahmen, die unmittelbar durch das Schadensereignis eingetreten sind, können Einkommenseinbußen geltend gemacht werden.
Für Schäden am eigenen Hausrat wird in der Regel eine Pauschale gewährt, die sich an den im Haushalt zum Schadensereignis gemeldeten Personen und dem Anteil des Hausrates, der betroffen ist, bemisst. Ein Ein-Personen-Haushalt erhält 13.000 Euro, Mehrpersonenhalte erhalten eine gestaffelt höhere Pauschale (13.000 Euro für die erste Person, 8.500 Euro für die zweite Person, für jede weitere dort gemeldete Person 3.500 Euro).
Zuwendungsfähig sind bis zur Höhe des entstandenen Schadens u.a.:
die Kosten zur Beseitigung von Schäden an Wohngebäuden, an sonstigen baulichen Anlagen, die für die Funktionsfähigkeit der privaten Wohngebäude einschließlich Garagen und Stellplätze erforderlich sind sowie Maßnahmen zur Neuerrichtung oder zum Erwerb von gleichartigen Wohngebäuden als Ersatz für durch das Schadensereignis zerstörte Wohngebäude unter bestimmten Voraussetzungen auch an anderer Stelle (Ersatzvorhaben) sowie an untergeordneten Gewerberäumen in Gebäuden mit überwiegendem Wohnzweck,
die Kosten für anerkannte Maßnahmen des Denkmalschutzes,
die Kosten für die Erstellung bestimmter Gutachten und für Planungsunterlagen,
die Kosten von Abriss- und Aufräumarbeiten, soweit sie im unmittelbaren Zusammenhang stehen,
in begründeten Fällen auch Kosten für Modernisierungsmaßnahmen, soweit hierfür eine Rechtspflicht besteht oder sie unter den Voraussetzungen von § 3 Absatz 2 AufbhV 2021 zwingend erforderlich sind.
2. Aufbauhilfen für gewerbliche Unternehmen
Antragstellung
Unternehmen und Freiberufler können ab dem 27. September bei durch die Flut entstandenen Schäden Mittel für Reparaturkosten oder den wirtschaftlichen Wert geltend machen. Außerdem werden Einkommenseinbußen bis zu sechs Monaten kompensiert.
Darüber hinaus können die Kosten für die Gutachtenerstellung sowie in zwingenden Fällen die Kosten für dringend erforderliche temporäre Maßnahmen (wie etwa für die Sicherung von Gebäuden) geltend gemacht werden. Erstattet werden im Regelfall 80 Prozent der Kosten, in Härtefällen kann eine Förderung von bis zu 100 Prozent erfolgen.
Zum Verfahren:
Betriebe können sich an die örtlich zuständige IHK oder HWK wenden, welche zur Antragsstellung beraten und Identitätsnachweise erstellen, die für eine Antragstellung notwendig sind. Unternehmen und Freiberufler, die keiner Kammer angehören, können sich an die IHK Koblenz bzw. Trier wenden. Ansprechpartner finden Sie hier https://mwvlw.rlp.de/de/presse/detail/news/News/detail/schmitt-erstinfos-zu-wiederaufbauhilfen-fuer-betriebe-und-landwirte/ sowie auf den Homepages der Kammern und der ISB.
Das Antragsverfahren gestaltet sich wie folgt
Identitätsnachweis durch die IHK oder HWK: Damit Ihr Antrag bearbeitet werden kann, muss sichergestellt werden, dass Ihr Unternehmen auch tatsächlich existiert. Diesen Nachweis erhalten Sie von den IHK und HWK. Mitglieder einer IHK oder HWK wenden sich bitte an ihre jeweilige Kammer. Nicht-Kammermitglieder wenden sich bitte an die IHK Koblenz oder die IHK Trier. Das Dokument finden Sie auf den Seiten der ISB
Bescheinigung der örtlichen Gemeinde, dass eine Betriebsstätte Ihres Unternehmens durch die Flutkatastrophe am 14./15. Juli 2021 beschädigt wurde oder aufgrund zerstörter Infrastruktur nicht erreichbar war.
Gutachten, in denen die Schadenshöhe festgestellt wird. Bei der Antragsstellung ist nicht das komplette Gutachten einzureichen, sondern eine vom Gutachter bzw. Gutachterin auszufüllende Bescheinigung. Diese finden Sie auf den Seiten der ISB.
Anträge können bei der ISB über ein Portal online gestellt werden www.isb.rlp.de/unwetterhilfen
3. Aufbauhilfen für Landwirtschaft, Weinbau
Die Hochwasserhilfen dienen dazu, Schäden an Flächen einschließlich Aufwuchs einschließlich Schadensbeseitigung auszugleichen sowie für Schäden und Verluste an Betriebsgebäuden, landwirtschaftlichen Maschinen und Geräten sowie Einrichtungen, Vorräten und Tierbeständen die Kosten der Reparatur und Wiederherstellung zu fördern oder den eingetretenen Verlust des Marktwertes auszugleichen.
Hilfen betragen bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten bzw. entstandenen Schäden, in Härtefällen bis zu 100 Prozent.
Anträge zur Förderung von Kosten für an Betriebsgebäuden, landwirtschaftlichen Maschinen und Geräten sowie Einrichtungen etc. entstandene Schäden können ab 27. September 2021 über das Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Mosel gestellt werden.
Die Antragsformulare sind beim DLR Mosel, Görresstr. 10,54470 Bernkastel-Kues zu erhalten oder auf der Homepage des DLR Mosel gemeinsam mit einem Merkblatt und einer Liste mit den häufig gestellten Fragen und Antworten (FAQ) zu finden: https://www.dlr.rlp.de/Foerderung/Foerderprogramme/Fluthilfe
Anträge zur Unterstützung bei Flächenschäden nehmen die örtlichen Kreisverwaltungen entgegen. Die Antragsformulare, ein Merkblatt und eine Liste mit den häufig gestellten Fragen und Antworten (FAQ) sind auf der Homepage der jeweiligen Kreisverwaltung eingestellt.
Lesen Sie bitte weiter auf den einschlägigen Seiten, wie oben angegeben.
Sollten von der Stadt Bescheinigungen, öffentliche Beglaubigungen benötigt werden, bitte anrufen und – ich bin gerade extrem viel im Außendienst – auf den AB sprechen. Ich rufe Sie zurück. Alles was wir von der Stadt aus für Sie tun können, um Ihr Antragsverfahren zu beschleunigen und zu unterstützen, tun wir gerne.
Wolfgang Krämer
Stadtbürgermeister